Das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz. So steht der Deutsche Tee & Kräutertee Verband dazu.

Hamburg, 31. Mai 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben sich auf einen Kompromiss für das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten", auch bekannt unter dem Namen „Lieferkettengesetz“, geeignet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschrechtsstandards zu achten und umweltschädliche Produktionsbedingungen zu unterbinden. Die deutsche Teewirtschaft übernimmt bei ihrem wirtschaftlichen Handeln stets Verantwortung für Mensch und Natur und ist damit im Einklang mit den Zielen, die die Bundesregierung mit dieser Gesetzesinitiative verfolgt. Damit jedoch die darin verankerten Ziele tatsächlich erreicht werden können, bedarf es aus Sicht der Teewirtschaft jedoch Nachbesserungen, die die Besonderheiten der Lieferketten bei Tee, Rohwaren für Kräuter- und Früchtetees sowie eng verwandter Produkte berücksichtigen.

Die deutsche Teewirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung in Anbau- und Konsumländern
Menschenrechte sind ein universales Gut, das es jederzeit und überall zu schützen gilt. Vor diesem Hintergrund nimmt die verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten einen hohen Stellenwert bei den Unternehmen der deutschen Teewirtschaft ein. Die Teewirtschaft steht zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, mit denen in Hinblick auf die Menschenrechte u.a. die staatliche Schutzpflicht und die Rolle von Unternehmen definiert werden. Der Einsatz für nachhaltige und sozial verantwortliche Standards in den Ursprungsländern, die weltweit Maßstäbe setzen, ist einer der drei Grundpfeiler in der Arbeit des Deutschen Tee & Kräutertee Verbands.

Mit ihrem Engagement vor Ort und der Teilnahme an Zertifizierungs-Programmen bzw. dem Einkauf zertifizierter Waren, haben die Mitglieder des Deutschen Tee & Kräutertee Verbands bereits lange vor der Diskussion über das Lieferkettengesetz gezeigt, dass sie sowohl in den Anbau- wie auch in den Konsumländern Verantwortung für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards übernehmen.

Der überwiegende Teil der Unternehmen der deutschen Teewirtschaft sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Familienbesitz und pflegen zum Teil seit Generationen sehr enge Verbindungen zu den Produzenten in den Erzeugerländern. Persönlich vor Ort zu sein, um Qualitäts- und Umweltstandards voranzutreiben, Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine Weiterentwicklung zu fördern, ist für diese Unternehmen selbstverständlicher Bestandteil ihrer täglichen Arbeit.

Es bedarf aus Sicht der deutschen Teewirtschaft Nachbesserungen des Gesetzes
DROHENDE KONZENTRATION DER LIEFERKETTEN
Es ist davon auszugehen, dass Großunternehmen, die aufgrund ihrer Größe vom geplanten Gesetz erfasst sein werden, kleinen Unternehmen ihre Standards auferlegen, um ihre eigenen Sanktions- und Haftungsrisiken zu begrenzen. Es bleibt daher zu befürchten, dass dann viele KMU der Teewirtschaft entweder aus den Lieferketten ausscheiden oder sich verpflichten, Standards für Großkonzerne bei sich umzusetzen, ohne die gleichen Kapazitäten dafür zur Verfügung zu haben. Eine Konzentration in den Lieferketten, die nicht gewollt sein kann, würde damit gefördert werden.

KOMPLEXES WELTWEITES SOURCING
Die deutsche Teewirtschaft bezieht ihre Rohstoffe, die verschiedenste Tees (Camellia sinensis) genauso wie eine Vielzahl an Rohwaren aus dem Bereich Kräuter und Früchte umfasst, aus den unterschiedlichsten Erdteilen. Dies hat eine immense Komplexität der Lieferketten bei der Rohwarenbeschaffung zur Folge. Eine strikte Prüfung all dieser verschiedenen Lieferketten, wie es das Gesetz vorsieht, ist ein hehres Ziel, stellt die betroffenen Unternehmen jedoch vor eine immense Aufgabe und scheitert letztlich aufgrund des damit verbundenen Umfangs an der praktischen Umsetzung. Ferner dürfen die geltenden Gesetze und Handelsbräuche in den Anbauländern nicht vor dem Hintergrund des Lieferkettengesetzes völlig ausgeblendet werden.

KEIN AUSSCHLUSS VON KLEINBAUERN
Neben der Kultivierung von Rohwaren in hoch organisierten Plantagen werden zahlreiche Rohwaren in kleinbäuerlichen, ländlichen Strukturen angebaut und geerntet oder auch durch Wildsammlung gewonnen. Häufig gelangen die Waren erst über Sammelstellen oder über mehrere Zwischenhändler zum eigentlichen Exporteur. Wenngleich hier in Einzelfällen keine vollständige Rückverfolgbarkeit bis hin zu jeder kleinbäuerlichen Struktur, die ganz am Anfang steht, möglich ist, so sind die Teeunternehmen dennoch im Sinne der Sicherstellung einer ausreichenden Warenverfügbarkeit auf dieses Zusammenspiel im Ursprung angewiesen. Gleichzeitig stellt gerade der Anbau und die sichere Vermarktung von Rohwaren für Kräuter- und Früchtetees eine bedeutende Einkommensquelle für viele Familien dar, die auch für die Zukunft erhalten bleiben muss. Vielen Menschen droht eine Verschlechterung ihrer Einkommenssituation, sollten sich Unternehmen aus Sorge vor nicht beeinflussbaren Haftungsrisiken aus diesen geschäftlichen Aktivitäten mit kleinbäuerlichen Zusammenschlüssen zurückziehen und auf größere, leichter zu überschauende Wirtschaftseinheiten bestehen. Das ist paradox und darf aus Sicht der Teewirtschaft nicht als Ergebnis der praktischen Anwendung dieses Gesetzes stehen.

ZERTIFIZIERUNGSPROGRAMMEN ALS TEIL DER SORGFALTSPFLICHTEN
In den letzten Jahren wurden Zertifizierungsprogramme z.B. von UTZ, Rain Forest, Ethical Tea Partnership im Tee-Anbau sowie bei Kräuter- und Früchteteerohwaren stark ausgebaut. Der Anteil an zertifiziertem, nachhaltigem Tee bzw. Rohwaren für Kräuter- und Früchtetees, der von Unternehmen der deutschen Teewirtschaft gehandelt und verarbeitet wird, steigt stetig. Der Zusammenarbeit mit Zertifizierungsorganisationen bzw. der Zusammenarbeit mit den Anbauern vor Ort innerhalb von entsprechenden Programmen kommt bereits heute schon eine große Bedeutung im nachhaltigen Anbau und in der Beschaffung von Rohwaren zu. Generell ist die Anerkennung eines Code of Conduct wie beispielsweise dem SEDEX-Standard innerhalb der Lebensmittelwirtschaft weit verbreitet und fester Bestandteil der Geschäftsbeziehungen. Deshalb muss Klarheit darüber herrschen, dass die Teilnahme an anerkannten Zertifizierungsprogrammen bzw. das wirtschaftliche Agieren gemäß bestimmter Standards eine hinreichende Erfüllung der Sorgfaltspflichten gerade im Bereich der fragmentarischen kleinbäuerlichen Landwirtschaft ist.

Die Aussicht auf eine kontinuierliche, permanente Verbesserung treibt uns an
Bei all den Herausforderungen und dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand sehen wir das Lieferkettengesetz als einen richtigen Schritt. Ein Fokus sollte jedoch stärker darauf gelegt werden, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel, die die Unternehmen zukünftig aufwenden werden, möglichst auch im Ursprung bei denjenigen, die sie benötigen, ankommen und nicht rein in administrative Prozesse gehen. Es ist ferner darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden, die die Arbeit der Unternehmen vor Ort im Ursprung erschweren.

Die deutsche Teewirtschaft leistet heute schon wertvolle Arbeit zur Verbesserung der Situation für Mensch und Natur entlang ihrer Lieferketten. Und obwohl wir bei dem bisher Erreichten nicht stehen bleiben wollen und in Zukunft noch mehr tun werden, ist unser Einfluss auf den globalen Märkten, bedingt durch eine durchschnittliche Abnahme von lediglich 2-3 % der Weltproduktion der entsprechenden Rohwaren, begrenzt. Bei der Einhaltung internationaler Menschen- und Arbeitsrechte sowie beim Schutz der Natur kann unser Engagement nicht die Einflussmöglichkeiten der Politik ersetzen. Als Sprachrohr der gesamten Branche will der Deutsche Tee & Kräutertee Verband zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt aktiv beitragen. In die Debatte, wie diese Ziele erreicht werden können, bringen wir uns daher gerne ein und bieten jederzeit unsere inhaltliche Zusammenarbeit an.


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